Allgemeine Reisebedingungen für die Reiseveranstaltung durch
„Frankreich à la carte“.
1. Anmeldung:
1.a.
Den Abschluss eines Reisevertrages bieten Sie uns mit der Anmeldung
auf der Grundlage der in diesem Katalog genannten
Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Die Anmeldung
sollte auf unserem Anmeldeformular erfolgen. Der Reisevertrag kommt
mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande, über die wir Sie mit
der Reisebestätigung informieren.
1.b. Die Anmeldung
erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragspflichten Sie wie für Ihre eigenen
Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
haben.
2. Zahlungsmodalitäten, Fälligkeit von Zahlungen:
2.a.
Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine
Anzahlung in Höhe von 10 % - 25 % des Reisepreises zu leisten. Durch
den Sicherungsschein sind Ihre Zahlungen an uns, wie gesetzlich
vorgeschrieben, gegen Insolvenz des Reiseveranstalters versichert.
2.b.
Der Restbetrag ist vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Sie
erhalten dann Ihre Reiseunterlagen.
2.c.
Stornierungsentschädigungen oder Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
3.
Leistungen:
Umfang und Art unserer Leistungen sind zu ersehen
aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in diesem
Katalog sowie aus den sich darauf beziehenden Angaben der
Reisebestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen:
4.a.
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.b.
Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im
Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen
Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die
betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie
sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis
auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden
und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte
dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.
Preiserhöhungen, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin
verlangt werden, sind nicht zulässig.
4.c. Im Falle
einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten
oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise einfordern, wenn wir
in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis
für Sie anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach Erhalt
der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu
empfehlen wir die schriftliche Form.
5. Kündigung durch den
Reiseveranstalter, höhere Gewalt:
Wird die in der
Reiseausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so
kann der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten. Der
Reiseveranstalter wird den Kunden unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit, spätestens jedoch drei
Wochen vor Reisebeginn, über eine etwaige Nichtdurchführung
unterrichten. Der Reisepreis wird umgehend erstattet. Eventuell
anfallende Stornokosten für sämtliche durch Sie selbst bei Dritten
oder durch ein Reisebüro zusätzlich zu der unsrigen Reiseleistung
gebuchten Leistungen müssen Sie selbst tragen.
Wird die Reise
aufgrund bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer, höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl wir
als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so
können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise
noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu
treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst,
Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von
Ihnen und uns jeweils zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die
Mehrkosten Ihnen zur Last.
6. Rücktritt und Umbuchung des
Kunden:
6.a. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von
der Reise zurücktreten. Wir empfehlen die Schriftform.
6.b.
Treten Sie vom Reisevertrag vor Ihrem Reiseantritt zurück, können wir
eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen
und unsere Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der
Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns
gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen
erwerben können, bestimmt. Wir können diesen Anspruch nach unserer
Wahl konkret oder pauschaliert berechnen. Pauschaliert können wir wie
folgt eine Stornoentschädigung geltend machen:
Bis zum 28. Tag
vor Reiseantritt 10 %
bis zum 8.Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem
7. Tag vor Reiseantritt 80 %,
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 90 %.
Es
steht Ihnen frei, auch bei Berechnung der pauschalierten
Stornoentschädigung, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht
in der von uns berechneten Höhe, entstanden ist.
6 c.
Falls auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden (Umbuchungen),
sind wir berechtigt, bis zum 30. Tag vor Reiseantritt € 30 pro
Umbuchung zu berechnen . Spätere Umbuchungen können nur nach Rücktritt
vom Reisevertrag folgend den vorgenannten Bedingungen und bei
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Bei Umbuchungen, die
nur geringfügige Kosten verursachen, gilt dies allerdings nicht. Das
Recht des Reisenden, einen Ersatzreisenden zu stellen, der an seiner
Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt,
bleibt dadurch unangetastet.
7. Versicherungen:
Wir
empfehlen Ihnen zu Ihrer Sicherheit eine
Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung
der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Diese Versicherungen
sind im Reisepreis nicht eingeschlossen. Fordern Sie hierzu bei der
Buchung unsere Info-Broschüren an.
8. Nicht in Anspruch
genommene Leistungen:
Nimmt der Reisegast einzelne
Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder
aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch,
so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung.
Wir bezahlen - jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - ersparte
Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie uns von den einzelnen
Leistungsträgern tatsächlich zurückerstattet worden sind.
9.
Haftung:
9.a. Die durch uns geleistete Haftung für die
vereinbarten Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen
Vorschriften.
9.b. Die vertragliche Haftung von Frankreich à
la carte für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht,
dass den Schaden ausschließlich ein von uns eingesetzter
Leistungsträger verschuldet hat. Gelten für eine von einem
Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale
Vorschriften, die einen Anspruch auf Schadensersatz nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen lassen, so
können wir uns Ihnen gegenüber hierauf berufen.
9.c.
Für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Frankreich à la carte beruhen
und keine Körperschäden sind, wird die Haftung auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt.
9.d. Die genannten
Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer
Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
10.
Vertragsobliegenheiten, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen,
Verjährung:
10.a. Wird die Reise nicht
vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen, wobei wir die
Abhilfe verweigern können, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine
gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Auftretende Mängel
sind stets direkt an die örtlichen Vertreter (siehe Reiseunterlagen)
oder direkt an uns (siehe unten genannte Adresse) anzuzeigen. Wird die
Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie den
Reisevertrag kündigen, wobei die Schriftform empfohlen wird. Wir
informieren Sie über Ihre Pflicht, einen aufgetretenen Mangel
unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des
Vertrages die angemessene Frist zur Abhilfeleistung stets zu setzen
ist, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von uns
verweigert oder die sofortige Kündigung ist durch ein besonderes
Interesse gerechtfertigt.
10.b. Unterlassen Sie es
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein.
10.c. Reisevertragliche
Gewährleistungsansprüche können Sie nur innerhalb eines Monats nach
vertraglich vereinbartem Reiseende bei Frankreich à la carte, Berlin,
geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend
machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
gehindert worden sind oder wenn es sich um deliktische Ansprüche
handelt. Gepäckschäden oder Gepäckverzögerungen sind binnen 7 Tage bei
Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung
anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die
Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben.
Ebenso ist der Verlust, die Beschädigung der die Fehlleitung von
Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder uns gegenüber anzuzeigen.
10.d.
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag
enden soll. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Verhandlungen verweigern. Die
Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein
Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen
Verjährungsfrist.
11. Pass- und Visumerfordernisse,
gesundheitspolizeiliche Vorschriften:
11.a. Wir werden
Sie über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche
Formalitäten unterrichten. Bitte achten Sie selbst darauf, die
gültigen Zollbestimmungen im Ausland einzuhalten. Für die Beschaffung
der Reisedokumente sind grundsätzlich Sie alleine verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wir haben unsere Hinweispflichten
verschuldet falsch oder nicht erfüllt. Haben Sie uns beauftragt, für
Sie behördliche Dokumente, z.B. ein Visum, zu beantragen, so haften
wir nicht für die Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder
ausländische Behörden, sondern nur, wenn wir die Verzögerung
verschuldet haben.
12. Informationspflichten über Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens:
Wir sind gem.
EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, Sie über die Identität des jeweiligen
Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen Ihrer gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren.
Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht
fest, so müssen wir diejenige Fluggesellschaft nennen, die die
Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen,
dass Sie unverzüglich Kenntnis der Identität erhalten, sobald diese
feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt. Die Black
List/Schwarze Liste der EU ist auf der Internetseite
http://europa.eu
einsehbar.
13.
Unwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtsstand:
Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht
zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Auf diesen Vertrag findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Wir können an unserem Sitz
verklagt werden.
Reisebüro „Frankreich à la carte“
Yorckstr.
76
10965 Berlin
Tel: 030 788 98 512
Fax: 030 788 98 513