Allgemeine Reisebedingungen für die Reiseveranstaltung durch „Frankreich à la carte“.

1. Anmeldung:
1.a. Den Abschluss eines Reisevertrages bieten Sie uns mit der Anmeldung auf der Grundlage der in diesem Katalog genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Die Anmeldung sollte auf unserem Anmeldeformular erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande, über die wir Sie mit der Reisebestätigung informieren.
1.b. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

2. Zahlungsmodalitäten, Fälligkeit von Zahlungen:
2.a. Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % - 25 % des Reisepreises zu leisten. Durch den Sicherungsschein sind Ihre Zahlungen an uns, wie gesetzlich vorgeschrieben, gegen Insolvenz des Reiseveranstalters versichert.
2.b. Der Restbetrag ist vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Sie erhalten dann Ihre Reiseunterlagen.
2.c. Stornierungsentschädigungen oder Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

3. Leistungen:
Umfang und Art unserer Leistungen sind zu ersehen aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in diesem Katalog sowie aus den sich darauf beziehenden Angaben der Reisebestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen:
4.a. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.b. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden, sind nicht zulässig.
4.c. Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise einfordern, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die schriftliche Form.

5. Kündigung durch den Reiseveranstalter, höhere Gewalt:
Wird die in der Reiseausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter wird den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit, spätestens jedoch drei Wochen vor Reisebeginn, über eine etwaige Nichtdurchführung unterrichten. Der Reisepreis wird umgehend erstattet. Eventuell anfallende Stornokosten für sämtliche durch Sie selbst bei Dritten oder durch ein Reisebüro zusätzlich zu der unsrigen Reiseleistung gebuchten Leistungen müssen Sie selbst tragen.
Wird die Reise aufgrund bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns jeweils zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

6. Rücktritt und Umbuchung des Kunden:
6.a. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen die Schriftform.
6.b. Treten Sie vom Reisevertrag vor Ihrem Reiseantritt zurück, können wir eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben können, bestimmt. Wir können diesen Anspruch nach unserer Wahl konkret oder pauschaliert berechnen. Pauschaliert können wir wie folgt eine Stornoentschädigung geltend machen:
Bis zum 28. Tag vor Reiseantritt 10 %
bis zum 8.Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 80 %,
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 90 %.
Es steht Ihnen frei, auch bei Berechnung der pauschalierten Stornoentschädigung, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der von uns berechneten Höhe, entstanden ist.
6 c. Falls auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden (Umbuchungen), sind wir berechtigt, bis zum 30. Tag vor Reiseantritt € 30 pro Umbuchung zu berechnen . Spätere Umbuchungen können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag folgend den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Bei Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen, gilt dies allerdings nicht. Das Recht des Reisenden, einen Ersatzreisenden zu stellen, der an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt dadurch unangetastet.

7. Versicherungen:
Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer Sicherheit eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Diese Versicherungen sind im Reisepreis nicht eingeschlossen. Fordern Sie hierzu bei der Buchung unsere Info-Broschüren an.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung. Wir bezahlen - jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie uns von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich zurückerstattet worden sind.

9. Haftung:
9.a. Die durch uns geleistete Haftung für die vereinbarten Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.b. Die vertragliche Haftung von Frankreich à la carte für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass den Schaden ausschließlich ein von uns eingesetzter Leistungsträger verschuldet hat. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Vorschriften, die einen Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen lassen, so können wir uns Ihnen gegenüber hierauf berufen.
9.c. Für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Frankreich à la carte beruhen und keine Körperschäden sind, wird die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
9.d. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

10. Vertragsobliegenheiten, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung:

10.a. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen, wobei wir die Abhilfe verweigern können, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Auftretende Mängel sind stets direkt an die örtlichen Vertreter (siehe Reiseunterlagen) oder direkt an uns (siehe unten genannte Adresse) anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie den Reisevertrag kündigen, wobei die Schriftform empfohlen wird. Wir informieren Sie über Ihre Pflicht, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Vertrages die angemessene Frist zur Abhilfeleistung stets zu setzen ist, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von uns verweigert oder die sofortige Kündigung ist durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt.
10.b. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
10.c. Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche können Sie nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vereinbartem Reiseende bei Frankreich à la carte, Berlin, geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden oder Gepäckverzögerungen sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Ebenso ist der Verlust, die Beschädigung der die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder uns gegenüber anzuzeigen.
10.d. Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden soll. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften:
11.a. Wir werden Sie über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichten. Bitte achten Sie selbst darauf, die gültigen Zollbestimmungen im Ausland einzuhalten. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind grundsätzlich Sie alleine verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wir haben unsere Hinweispflichten verschuldet falsch oder nicht erfüllt. Haben Sie uns beauftragt, für Sie behördliche Dokumente, z.B. ein Visum, zu beantragen, so haften wir nicht für die Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, wenn wir die Verzögerung verschuldet haben.

12. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens:
Wir sind gem. EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, Sie über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen Ihrer gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so müssen wir diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass Sie unverzüglich Kenntnis der Identität erhalten, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt. Die Black List/Schwarze Liste der EU ist auf der Internetseite

http://europa.eu

einsehbar.

13. Unwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtsstand:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Wir können an unserem Sitz verklagt werden.

Reisebüro „Frankreich à la carte“
Yorckstr. 76
10965 Berlin
Tel: 030 788 98 512
Fax: 030 788 98 513